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OKMit unserem breiten Portfolio an eigenen Kraftwerken und unserem flexiblen Zugang zu allen europäischen Großhandelsmärkten stellen wir Ihnen eine zuverlässige Vollversorgung bereit. Dabei haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Festpreislieferung mit fester Laufzeit und garantiertem Abnahmepreis oder einem Tranchenmodell. Beim Tranchenmodell bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren gesamten Energiebedarf an Strom zu unterschiedlichen Zeitpunkten preislich zu fixieren.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Beschaffung optimal zu definieren.
Stromversorgung
Detailanalyse der benötigten Liefermenge
Lieferung zertifizierter Energie
Individuelle Bedarfssteuerung
Verwaltung des Energieportfolios
Regulierungs- und Preisoptimierung
Festpreis- und Tranchenmodelle
Individuelle Vertragskonditionen
Persönliche und individuelle Beratung
Tägliche Preisinformation über die aktuellen Marktbewegungen
Wöchentlicher Marktbericht über die Entwicklungen der wichtigsten Energiemärkte
Eine starke und zuverlässige Schweizer Partnerin
Flexible Vertragslaufzeiten
Ressourcen einer global tätigen Stromproduzentin
Reduziertes Mengenrisiko durch flexible Abnahme
Planungssicherheit und Schutz vor Marktschwankungen beim Festpreismodell
Streuung von Preisrisiken und Profit aus Marktschwankungen beim Tranchenmodell
Alle Energieversorger, die in Deutschland Letztverbraucher mit Strom beliefern, müssen einmal im Jahr eine Stromkennzeichnung veröffentlichen und ausweisen. Umfang und Inhalt dieser Stromkennzeichnung sind in § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Die Stromkennzeichnung zeigt den Strommix des Vorjahres an und wird jeweils zum Stichtag 01. November einmal jährlich aktualisiert.
Weil die Alpiq AG erstmalig ab Januar 2022 in Deutschland Letztverbraucher mit Strom beliefert, ist eine Stromkennzeichnung im Sinne des EnWG §42 aktuell noch nicht möglich. Sobald Alpiq für ein Vorjahr Strom an Letztverbraucher geliefert hat, wird die nächste Aktualisierung der Stromkennzeichnung dies berücksichtigen. Erstmals wird dies gemäss Gesetz per 01. November 2023 der Fall sein.
Um Sie bereits heute darüber zu informieren, wie diese Stromkennzeichnung aussehen wird, haben wir ein Beispiel für Sie aufbereitet (siehe Link unten). Alpiq wird aufgrund ihrer verschiedenen Produkte eine Produktdifferenzierung darstellen, die neben dem Unternehmensmix sowie dem allgemeinen Bundesmix auch den Produktmix für das jeweilige Produkt darstellen wird.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden in Folge der stark gestiegenen Strompreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden diese Entlastungen umgesetzt.
Die Preisbremsen funktionieren für Letztverbraucher Unternehmen mit einem Jahresverbrauch > 30.000 kWh wie folgt: Für 70 Prozent des historischen Jahresverbrauches 2021 wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Letztverbraucher Unternehmen > 30.000 kWh Jahresverbrauch beträgt der Referenzpreis für Strom 13 Cent/kWh.
Für jene Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 70 Prozent des historischen Jahresverbrauchs aus 2021 hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Strompreis.
Die Strompreisbremsen starten am 1. März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Strompreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch allfällige Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Strompreise sind für die Kundinnen und Kunden eine grosse Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Senior Key Account Manager DACH
Friedrichstrasse 100
10117 Berlin
Deutschland
T: +49 160 980 901 22
Mit der Vollversorgung bedienen wir sowohl Industrieunternehmen als auch kleine und mittelständige Unternehmen.
Alpiq bietet Ihnen Verträge mit einer Laufzeit von 1 bis 3 Jahren sowie längerfristige Beschaffungsstrategien auf Anfrage an.
Ja. Mit Grünen Zertifikaten garantieren wir Ihnen die Herkunft aus erneuerbaren Energien und tragen zu deren Förderung und Entwicklung bei. So können Sie Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein verbinden.
Unser Zugang zum europäischen Energiemarkt erlaubt uns eine flexible Beschaffung aller Stromprodukte für Sie.
Um diese Entscheidung zu treffen, unterstützen wir unsere Kunden mit regelmäßigen und zuverlässigen Informationen zur Marktentwicklung.
Ein Zweitarifzähler ist ein Zähler für Strom oder Gas, der den Verbrauch in zwei unterschiedlichen Tarifen über einen Zähler messen kann. Dabei unterscheidet der Zähler zwischen einem Hochtarif (HT) und einem Niedrigtarif (NT). Das HT-Zählwerk mit dabei die Energie, die tagsüber verbraucht wird – das NT-Zählwerk den Verbrauch in der Nacht. Grundsätzlich können Sie von uns auch mit einem Zweitarifzähler beliefert werden. Da wir aber keine NT-Tarife anbieten, gilt jedoch für beide Verbräuche der gleiche Preis.
KWh ist die Maßeinheit für Kilowattstunde, über die sich die verbrauchte Menge an Strom und Gas ausdrücken lässt.
Megawattstunde ist ebenfalls eine Maßeinheit für die verbrauchte Energiemenge. Eine Megawattstunde entspricht 1000 kWh.
Über die EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Windkraft, Wasserkraft oder Photovoltaik gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die Kosten dieser nachhaltigen Erzeugung werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Die Konzessionsabgabe wird für die Mitbenutzung der öffentlichen Infrastruktur durch Versorgungsleitungen an die jeweilige Kommune entrichtet. Sie wird über den Netzbetreiber an uns als Versorger weitergegeben und über die Stromrechnung direkt ohne Zuschläge an Sie weitergereicht.
Über die KWKG-Umlage werden Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gefördert, die dafür einen gesetzlich festgelegten Zuschlag erhalten. Auch diese Kosten werden über Ihre Rechnung von uns aufschlagsfrei an Sie weitergegeben.
Bei diesen beiden Steuern handelt es sich um gesetzlich geregelte Verbrauchssteuern, die seit dem Jahr 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben werden müssen.
Die Abkürzung „AbLaV“ steht für „Abschaltbare Lasten“. Diese Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.
Mit der Offshore-Haftungsumlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert. Die Umlage dient dazu, das Risiko des finanziellen Verlusts für Windpark-Betreiber zu senken, wenn deren Windkraftanlagen nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden können.
Die §19NEV-Umlage ist eine staatliche Abgabe, mit der stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten der Netzbetreiber über die privaten Haushalte entlastet werden sollen.