Wie bereits kommuniziert, haben sowohl Alpiq als auch Bouygues Construction am 12. Februar 2019 ein Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution eingeleitet und gegenseitige Ansprüche auf Kaufpreisanpassung geltend gemacht. Neben den bestehenden unterschiedlichen Ansichten der Parteien über den endgültigen Anpassungsbetrag zum Kaufpreis macht Bouygues Construction nun neu auch Gewährleistungsansprüche geltend. Alpiq bestreitet auch die neu von Bouygues Construction geltend gemachten Ansprüche sowohl der Höhe als auch dem Inhalt nach mit Nachdruck und wird sich im Verlauf des vom Schiedsgericht festgelegten Verfahrens dagegen zur Wehr setzen. Mit einem Urteil des Schiedsgerichts kann erst im Laufe des Jahres 2022 gerechnet werden.
Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com