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Heimfall der Konzessionen – Alpiq als Industrie-Partnerin erster Wahl

Erstmals nach Ausübung des Heimfalls durch die Konzessionsbehörden wird Alpiq Partnerin einer Wasserkraftwerksanlage, an der sie zuvor nicht beteiligt war. Im Rahmen der Erneuerung der Wasserrechtskonzessionen der Forces Motrices d’Orsières SA haben die Gemeinden Orsières und Liddes den Verkauf von 10 % der Gesellschaft an Alpiq per 19. Januar 2027 und mit einer Laufzeit von 80 Jahren bestätigt.  

Die aus den Kraftwerken Orsières und Niollet bestehenden Forces Motrices d’Orsières erzeugen rund 110 GWh jährlich und versorgen so 24'500 Haushalte mit Strom. Neben Alpiq werden ab 2027 der Kanton Wallis mit 30 % sowie die konzedierenden Gemeinden Liddes und Orsières mit insgesamt 60 % zu den Aktionären zählen. 

Dieser Erwerb ist ein wichtiger Erfolg für Alpiq. Amédée Murisier, Leiter der Division Switzerland von Alpiq, erläutert weshalb. 

Amédée Murisier

Leiter der Division Switzerland von Alpiq

Warum ist es so wichtig für Alpiq, als Partnerin für die neue Konzession der Forces Motrices d’Orsières (FMO) ausgewählt zu werden?

Die Entscheidung der Gemeinden Liddes und Orsières, 10 % der FMO an Alpiq zu verkaufen, zeigt unsere Fähigkeit, Lösungen für die konzedierenden Gemeinden zu entwickeln, und dass es uns gelungen ist, ein attraktives Modell sowohl für uns als auch für sie zu finden. Die Entscheidung ist auch ein Vertrauensbeweis. Wir pflegen seit langem eine Beziehung mit der Gemeinde Orsières. Sie fungiert auch als Konzessionsgeberin für einen Teil des Wassers der Staumauer Emosson, an der Alpiq mit 50 % beteiligt ist. Ich freue mich sehr, dass wir diese beiden Gemeinden als Partner gewinnen konnten und Alpiq auf diese Weise ihre lange Erfahrung im Bereich Wasserkraft einbringen kann. 

An mehreren Kraftwerken beteiligt zu sein, die Strom mithilfe des Wassers der Dranse erzeugen, bietet uns zudem die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren Partnern Massnahmen zur Optimierung der Wassernutzung zu entwickeln, und das vom Grossen St. Bernhard bis zur Rhone.  

Wie lautet das Erfolgsrezept?

Das von Alpiq vorgelegte Angebot überzeugte die konzedierenden Gemeinden durch seinen partizipativen und innovativen Ansatz. Das Unternehmen verpflichtete sich, die Hälfte des Verkaufspreises der Konzession Anfang 2027 zu überweisen. Einen Betrag in Mindesthöhe der zweiten Hälfte erhalten die Gemeinden in Form von Ressourcenrenten; Alpiq wird im Rahmen ihrer Beteiligung jedes Jahr einen vereinbarten Prozentsatz vom jährlichen Gewinn überweisen. Dieser Ansatzermöglicht es den Gemeinden, die potenziellen Risiken in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Wasserkraftwerks langfristig zu bewältigen. Zugleich profitieren sie von den Chancen, das heisst von den nach oben nicht begrenzten Einnahmen, die entsprechend den Strommarktpreisen erzielt werden. Ein innovativer Ansatz, der es Alpiq ermöglicht, erstmals Partnerin eines Kraftwerks zu werden, an dem sie zuvor nicht beteiligt war. 

Wird Alpiq diese Strategie auch andernorts anwenden?

Die Konzessionen zahlreicher Wasserkraftwerke, im Wallis und andernorts in den Alpen, insbesondere in Graubünden, werden im Laufe der kommenden zwei Jahrzehnte ablaufen. Die kantonalen Strategien, wie im Wallis, fordern eine staatliche Mehrheitsbeteiligung an den Anlagen, sobald die bestehenden Konzessionen abgelaufen sind. Es ist wichtig für uns, unser diversifiziertes Wasserkraftportfolio, das derzeit aus Speicher-, Pumpspeicher- und Flusskraftwerken besteht, zu erhalten und dabei auf verschiedene Regionen der Schweiz zu setzen. Dieses Portfolio kann sich nach dem Vorbild der FMO aus Kraftwerken, die von Alpiq gehalten werden, und aus Verträgen mit Eigentümern, beispielsweise aus dem öffentlichen Bereich, zusammensetzen. 

Wo wir der Ansicht sind, einen Beitrag zur Aufwertung eines Kraftwerks leisten und es in unser Portfolio integrieren zu können, sind wir interessiert daran, gemeinsam mit den konzedierenden Gemeinden Modalitäten für eine Beteiligung an einer erneuerten Konzession zu prüfen und den Gemeinden deren Vorteile aufzuzeigen. Diese Modalitäten müssen an die jeweilige Situation und die Bedürfnisse der betroffenen konzedierenden Gemeinden angepasst werden.